Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Erbringung von Stadtführungen und verwandten Leistungen · Stand: 25. August 2026

Anbieter (nachfolgend „Auftragnehmer“):
Christoph Reinke | Stuttbummel
Mirander Straße 1
70825 Korntal-Münchingen

Telefon: 0711 / 134 984 60
E-Mail: christoph.reinke@stuttbummel.de

Diese Bedingungen gelten gegenüber den Kunden des Auftragnehmers (nachfolgend „Auftraggeber“). Auftraggeber im Sinne dieser Bedingungen ist, wer die Führung bucht – bei Gruppen also die buchende Person, nicht jede mitgehende Person einzeln.

1. Allgemeines und Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer unter Einbeziehung dieser AGB geschlossen werden. Sie gelten für offene Termine mit Einzelanmeldung ebenso wie für private Führungen, die der Auftraggeber exklusiv bucht, sowie für Führungen für Firmen, Schulen und Vereine.

1.2 Soweit neben diesen AGB weitere Vertragsdokumente oder andere Geschäftsbedingungen in Text- oder Schriftform Vertragsbestandteil geworden sind, gehen die Regelungen dieser weiteren Vertragsdokumente im Widerspruchsfalle den vorliegenden AGB vor. Das gilt insbesondere für die Angaben in der Buchungsbestätigung.

1.3 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Auftraggeber verwendet werden, erkennt der Auftragnehmer – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung in Textform – nicht an.

1.4 Mündliche Nebenabreden gelten erst, wenn der Auftragnehmer sie in Textform bestätigt hat.

2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

2.1 Der Auftragnehmer erbringt als selbständiger Unternehmer geführte Stadtführungen und Stadtspaziergänge in Stuttgart und Umgebung sowie damit unmittelbar verbundene Leistungen.

2.2 Der spezifische Leistungsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung auf der Website des Auftragnehmers, aus der Buchungsbestätigung sowie aus etwaigen Individualvereinbarungen zwischen den Parteien.

2.3 Nicht im Preis enthalten sind Eintrittsgelder, Fahrkarten des öffentlichen Nahverkehrs sowie Speisen und Getränke, sofern dies nicht ausdrücklich anders angegeben ist.

2.4 Der Auftragnehmer erbringt die vertragsgemäßen Leistungen mit der Sorgfalt eines ortskundigen Führenden nach dem jeweils aktuellen Stand seiner Kenntnisse.

2.5 Ein Anspruch auf einen bestimmten Streckenverlauf oder auf das Aufsuchen einzelner Stationen besteht nicht. Baustellen, Sperrungen, Demonstrationen, Großveranstaltungen, Witterung oder geschlossene Gebäude können dazu führen, dass der Auftragnehmer die Route anpasst oder einzelne Stationen ersetzt. Solange Charakter und Dauer der Führung im Wesentlichen erhalten bleiben, begründet dies keinen Anspruch auf Minderung oder Erstattung.

2.6 Bei der Durchführung seiner Tätigkeit ist der Auftragnehmer etwaigen Weisungen im Hinblick auf Art, Ort und Zeit der Leistungserbringung nicht unterworfen. Er wird die Einteilung so vornehmen, dass der Vertragszweck bestmöglich erreicht wird, und stimmt sich hierzu mit dem Auftraggeber ab.

2.7 In begründeten Ausnahmefällen kann die Führung durch eine andere geeignete Person durchgeführt werden. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber hierüber unverzüglich unterrichten.

3. Buchung und Vertragsschluss

3.1 Die Darstellung der Führungen auf der Website stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Buchung.

3.2 Die Anfrage des Auftraggebers über das Anfrageformular, per E-Mail oder telefonisch ist unverbindlich und kostenlos. Sie ist noch kein Vertragsangebot, sondern die Aufforderung an den Auftragnehmer, ein Angebot zu unterbreiten.

3.3 Im Anschluss an das Vorgespräch verständigen sich die Parteien über Termin, Ablauf und Preis. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Auftragnehmer die Buchung in Textform bestätigt, in der Regel per E-Mail. Erst diese Bestätigung begründet die Reservierung des Termins. Eine automatisierte Eingangsbestätigung des Formulars stellt keine Annahme dar.

3.4 Bucht der Auftraggeber für mehrere Personen, steht er für die Verpflichtungen aller angemeldeten Personen ein und stellt sicher, dass diese die vorliegenden Bedingungen kennen.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

4.1 Es obliegt dem Auftraggeber, die zur Leistungserfüllung erforderlichen Informationen und Daten vollständig und korrekt mitzuteilen – insbesondere die Zahl der teilnehmenden Personen, den gewünschten Termin, eine erreichbare Rückrufnummer sowie besondere Wünsche zum Ablauf.

4.2 Bestehen bei teilnehmenden Personen gesundheitliche Einschränkungen, eingeschränkte Mobilität oder besondere Anforderungen an Tempo und Wegbeschaffenheit, teilt der Auftraggeber dies vor Vertragsschluss mit, damit eine geeignete Route gewählt werden kann.

4.3 Für Verzögerungen bei der Leistungserbringung, die durch verspätete oder unterbliebene Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, ist der Auftragnehmer nicht verantwortlich; Ziffer 13 bleibt unberührt.

5. Vergütung und Zahlung

5.1 Es gelten die Preise, die zum Zeitpunkt der Buchung auf der Website ausgewiesen sind, oder die individualvertraglich vereinbarte Vergütung.

5.2 Alle Preise sind Endpreise. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet und daher auch nicht ausgewiesen.

5.3 Abweichend von § 614 BGB gelten die folgenden Zahlungsmodalitäten:

  • Der Auftraggeber erhält eine Rechnung und überweist den Betrag – oder er zahlt vor Ort in bar. Die Wahl trifft der Auftraggeber.
  • Firmen, Schulen und Vereine erhalten auf Wunsch eine Rechnung per Post oder per E-Mail (z. B. als PDF), zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug.
  • Gutscheine werden ausgestellt, sobald die Zahlung beim Auftragnehmer eingegangen ist.

5.4 Geht die Zahlung für einen Gutschein nicht ein, wird der Gutschein nicht ausgestellt.

5.5 Wird ausnahmsweise eine aufwandsbezogene Abrechnung vereinbart, ist der Auftragnehmer berechtigt, die erbrachten Leistungen monatlich abzurechnen.

6. Widerrufsrecht und Gutscheine

6.1 Stadtführungen sind Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, für die ein spezifischer Termin vorgesehen ist. Für solche Verträge besteht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht, auch bei Buchung im Fernabsatz. Es gelten stattdessen die Absageregelungen der Ziffern 7 und 8. Diese Absageregelungen sind freiwillige vertragliche Vereinbarungen und kein Widerrufsrecht im Sinne der §§ 312g, 355 BGB.

6.2 Erwirbt ein Verbraucher einen Gutschein, der noch keinen festen Termin enthält, steht ihm ein vierzehntägiges Widerrufsrecht zu. Die vollständige Widerrufsbelehrung nebst Muster-Widerrufsformular erhält er in diesem Fall mit der Bestellbestätigung in Textform.

Der Gutschein wird als PDF-Datei per E-Mail übermittelt. Auf Wunsch versende ich zusätzlich und kostenlos eine Geschenkkarte auf Papier; sie trägt dieselbe Gutscheinnummer, hat keinen eigenen Wert und ist eine unentgeltliche Beigabe. Im Falle eines Widerrufs muss eine bereits versandte Geschenkkarte nicht zurückgesandt werden.

Sobald der Gutschein für einen konkreten Termin eingelöst wird, gilt für diese Führung Ziffer 6.1.

6.3 Gutscheine sind drei Jahre ab dem Ende des Kalenderjahres gültig, in dem sie erworben wurden, und übertragbar.

7. Absage durch den Auftraggeber

7.1 Der Auftraggeber kann den gebuchten Termin jederzeit absagen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Absage beim Auftragnehmer; eine E-Mail genügt.

  • Bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Beginn: kostenfrei. Bereits gezahlte Beträge werden vollständig erstattet.
  • Später als 24 Stunden vor dem vereinbarten Beginn oder bei Nichterscheinen: 50 % der vereinbarten Vergütung.

7.2 Können einzelne angemeldete Personen nicht teilnehmen, ist der Auftragnehmer hierüber zu unterrichten. Bei privaten Führungen bleibt die vereinbarte Vergütung unverändert bestehen, wenn die Gruppe kleiner ausfällt als gebucht.

7.3 Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Auftragnehmer kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

8. Absage durch den Auftragnehmer

8.1 Der Auftragnehmer kann eine Führung absagen:

  • bei Krankheit oder einem anderen wichtigen Grund in der Person des Auftragnehmers;
  • bei Unwetter, Sturm, Glatteis, behördlichen Anordnungen oder anderen Umständen, welche die Durchführung unmöglich oder gefährlich machen.

8.2 In diesen Fällen erhält der Auftraggeber die bereits gezahlte Vergütung vollständig zurück oder es wird ein Ersatztermin vereinbart. Die Wahl trifft der Auftraggeber.

8.3 Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Anreise- oder Übernachtungskosten, bestehen nicht. Ziffer 13.1 bleibt unberührt.

8.4 Führungen finden auch bei Regen, Kälte und Hitze statt. Eine Absage erfolgt nur, wenn die Durchführung gefährlich würde. Für wetterfeste Kleidung und festes Schuhwerk sorgen die teilnehmenden Personen selbst.

9. Treffpunkt und Pünktlichkeit

9.1 Treffpunkt und Uhrzeit ergeben sich aus der Buchungsbestätigung. Es wird gebeten, einige Minuten vor Beginn am Treffpunkt zu sein.

9.2 Auf verspätete Personen wird bei privat gebuchten Führungen bis zu fünfzehn Minuten gewartet, bei offenen Terminen bis zu zehn Minuten; danach beginnt die Führung. Wird der Beginn verpasst, besteht kein Anspruch auf Erstattung oder auf eine Verlängerung der Führung.

10. Teilnahme auf eigene Gefahr

10.1 Die Führung findet im öffentlichen Raum statt. Die teilnehmenden Personen nehmen am Straßenverkehr teil und sind für die Einhaltung der Verkehrsregeln selbst verantwortlich, auch wenn der Auftragnehmer als Gruppe vorangeht. Der Auftragnehmer erteilt keine Anweisungen zum Überqueren von Straßen, auf die vertraut werden könnte; der Verkehr ist stets selbst zu prüfen.

10.2 Die Einschätzung, ob der Weg körperlich bewältigt werden kann, obliegt den teilnehmenden Personen. Das gilt insbesondere für Treppen, Steigungen, Kopfsteinpflaster und die Gesamtstrecke. Bei Vorerkrankungen oder eingeschränkter Mobilität gilt Ziffer 4.2.

10.3 Für persönliche Gegenstände sind die teilnehmenden Personen selbst verantwortlich. Für Verlust oder Diebstahl wird keine Haftung übernommen; Ziffer 13.1 bleibt unberührt.

11. Kinder und Jugendliche

11.1 Personen unter 18 Jahren können nur in Begleitung einer erwachsenen Person teilnehmen. Die Aufsichtspflicht liegt bei der begleitenden erwachsenen Person.

11.2 Bei Schulklassen sowie Kinder- und Jugendgruppen stellt der Auftraggeber die Begleitpersonen und trägt die Aufsichtspflicht. Der Auftragnehmer führt; er übernimmt keine Aufsicht.

12. Verhalten und Ausschluss

12.1 Hinweisen des Auftragnehmers zu Sicherheit und zu Hausordnungen ist Folge zu leisten.

12.2 Wer die Führung trotz Ansprache erheblich stört oder andere teilnehmende Personen gefährdet oder belästigt, kann von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden; ein Anspruch auf Erstattung besteht in diesem Fall nicht. Gleiches gilt bei erkennbar starker Alkoholisierung.

13. Haftung und Freistellung

13.1 Der Auftragnehmer haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens sowie aufgrund zwingender gesetzlicher Haftung.

13.2 Verletzt der Auftragnehmer fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht nach Ziffer 13.1 unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

13.3 Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch für die Haftung des Auftragnehmers für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

13.4 Für Leistungen Dritter, die der Auftragnehmer lediglich vermittelt oder empfiehlt – etwa Museen, Gastronomiebetriebe oder Verkehrsbetriebe –, haftet er nicht.

13.5 Der Auftraggeber haftet für Schäden, die er oder die von ihm angemeldeten Personen schuldhaft verursachen.

13.6 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen den Auftragnehmer aufgrund von Verstößen des Auftraggebers gegen diese Vertragsbedingungen oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.

14. Mängelanzeige

Tritt während der Führung eine Störung oder ein Mangel auf, ist dies dem Auftragnehmer unverzüglich vor Ort anzuzeigen, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt.

15. Fotos und Bildrechte

15.1 Fotografieren während der Führung ist gestattet.

15.2 Fertigt der Auftragnehmer Aufnahmen an, auf denen teilnehmende Personen erkennbar sind, und beabsichtigt er deren Veröffentlichung auf seiner Website oder in sozialen Medien, holt er zuvor die Einwilligung der abgebildeten Personen ein. Die Einwilligung ist jederzeit und ohne Nachteil widerruflich.

16. Vertraulichkeit und Datenschutz

16.1 Der Auftragnehmer behandelt alle ihm im Zusammenhang mit dem Auftrag zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Vorgänge des Auftraggebers vertraulich. Er verpflichtet sich, diese Geheimhaltungspflicht sämtlichen Personen aufzuerlegen, die Zugang zu den betreffenden Informationen haben. Die Geheimhaltungspflicht gilt über die Dauer des Vertrages hinaus.

16.2 Der Auftragnehmer hält bei der Durchführung des Auftrags die datenschutzrechtlichen Vorschriften ein, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung und das Bundesdatenschutzgesetz.

16.3 Personenbezogene Daten des Auftraggebers werden ausschließlich zur Abwicklung der Buchung sowie zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten verarbeitet. Einzelheiten enthält die Datenschutzerklärung.

17. Vertragsdauer und Kündigung bei Dauerschuldverhältnissen

17.1 Die Ziffern 7 und 8 regeln abschließend die Beendigung von Verträgen über einzelne Führungen.

17.2 Vereinbaren die Parteien darüber hinaus eine auf Dauer angelegte Zusammenarbeit, etwa eine Rahmenvereinbarung über wiederkehrende Führungen, so richten sich Vertragsdauer und ordentliche Kündigungsfristen nach der jeweiligen Individualvereinbarung. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

17.3 Überlassene Unterlagen und sonstige Inhalte des Auftraggebers gibt der Auftragnehmer nach Vertragsbeendigung unverzüglich nach dessen Wahl zurück oder vernichtet sie; elektronische Daten werden gelöscht. Ausgenommen sind Unterlagen und Daten, für die eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, und zwar bis zum Ablauf der jeweiligen Frist. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist insoweit ausgeschlossen.

18. Schlussbestimmungen

18.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Ist der Auftraggeber Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland, bleiben zwingende Verbraucherschutzvorschriften seines Aufenthaltsstaates unberührt.

18.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des Vertrages im Übrigen unberührt.

18.3 Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis der Sitz des Auftragnehmers. Ausschließliche gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

18.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB für künftige Buchungen aus sachlich gerechtfertigten Gründen zu ändern, etwa bei Änderungen der Gesetzeslage, der Rechtsprechung oder der angebotenen Leistungen. Für eine bereits bestätigte Buchung gilt stets die Fassung, die der Auftraggeber mit der Buchungsbestätigung erhalten hat.

18.5 Besteht zwischen den Parteien ein Dauerschuldverhältnis im Sinne von Ziffer 17.2, teilt der Auftragnehmer beabsichtigte Änderungen dieser AGB spätestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mit. Widerspricht der Auftraggeber nicht bis zum Inkrafttreten, gilt seine Zustimmung als erteilt; hierauf sowie auf die Folgen des Widerspruchs wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Widerspricht der Auftraggeber, treten die Änderungen ihm gegenüber nicht in Kraft; beide Parteien sind in diesem Fall berechtigt, das Dauerschuldverhältnis zum Zeitpunkt des vorgesehenen Inkrafttretens zu kündigen.

19. Informationen zur Verbraucherschlichtung

19.1 Der Auftragnehmer ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).

19.2 Die E-Mail-Adresse des Auftragnehmers ist der Anbieterangabe zu Beginn dieser Bedingungen zu entnehmen.

Widerrufsbelehrung für Gutscheinkäufe

Diese Belehrung gilt nur für den Kauf von Gutscheinen durch Verbraucher. Für gebuchte Führungen mit festem Termin besteht kein Widerrufsrecht – siehe Ziffer 6.1.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie mir

Christoph Reinke
Mirander Straße 1
70825 Korntal-Münchingen

Telefon: 0711 / 134 984 60
E-Mail: christoph.reinke@stuttbummel.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (zum Beispiel ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, habe ich Ihnen alle Zahlungen, die ich von Ihnen erhalten habe, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von mir angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei mir eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwende ich dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie mir einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie mich von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen, wenn ich die Dienstleistung vollständig erbracht habe und mit der Ausführung erst begonnen habe, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verlieren.

Im Klartext: Wenn Sie einen Gutschein kaufen und die Führung noch innerhalb der vierzehn Tage stattfindet, brauche ich vorher Ihre ausdrückliche Zustimmung. Ich frage in dem Fall nach – es kommt selten vor.


Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück. Sie müssen es nicht verwenden – eine formlose E-Mail genügt ebenso.

An Christoph Reinke
Mirander Straße 1
70825 Korntal-Münchingen

E-Mail: christoph.reinke@stuttbummel.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf des folgenden Gutscheins:

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Bestellt am / erhalten am (*): ________________

Name des/der Verbraucher(s): ________________________

Anschrift des/der Verbraucher(s): ________________________

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): ____________

Datum: ____________

(*) Unzutreffendes streichen.

Stand: 25. August 2026. Für jede Buchung gilt die Fassung, die dem Auftraggeber mit der Buchungsbestätigung übermittelt wurde.